Beiträge/Sonderbeiträge Stand: Januar 2024
Ein Mitglied kann in mehreren Abteilungen Sport treiben,
zahlt aber den Beitrag nur einmal. Das gilt nicht für den
Sonderbeitrag. Nimmt ein Mitglied an 2 Abteilungen mit
Sonderbeitrag teil, muss der Sonderbeitrag für jede Abteilung
einmal entrichtet werden.
Für Familien wird ein Beitrag in Höhe von jährlich 204,00 erhoben.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Ausbildung und Studium bis zum 25. Lebensjahr), passive Mitglieder und Mitglieder der Lebenshilfe zahlen jährlich 72,00 und keinen zusätzlichen Sonderbeitrag.
* wird in Kooperation mit dem SVT Neumünster von 1911 e.V für
Mitglieder unseres Vereins angeboten. Ausrichter ist der SVT.
Beiträge für diese Sportarten sind an die BSG zu zahlen. Bei
mehrfacher wöchentlicher Teilnahme an der Wassergymnastik und
Aquajogging bitte die Höhe der Zusatzbeiträge mit dem Ausrichter
klären.
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