Behinderten-Sportgemeinschaft Neumünster von 1952 e. V.
Mitglied des Rehabilitations- und Behindertensportverbandes Schleswig-Holstein
 
   
     
 

Beiträge

Beiträge/Sonderbeiträge         Stand: Januar 2024

Ein Mitglied kann in mehreren Abteilungen Sport treiben, zahlt aber den Beitrag nur einmal. Das gilt nicht für den Sonderbeitrag. Nimmt ein Mitglied an 2 Abteilungen mit Sonderbeitrag teil, muss der Sonderbeitrag für jede Abteilung einmal entrichtet werden.

Für Familien wird ein Beitrag in Höhe von jährlich 204,00 € erhoben.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Ausbildung und Studium bis zum 25. Lebensjahr), passive Mitglieder und Mitglieder der Lebenshilfe zahlen jährlich 72,00 € und keinen zusätzlichen Sonderbeitrag.

* wird in Kooperation mit dem SVT Neumünster von 1911 e.V für Mitglieder unseres Vereins angeboten. Ausrichter ist der SVT. Beiträge für diese Sportarten sind an die BSG zu zahlen. Bei mehrfacher wöchentlicher Teilnahme an der Wassergymnastik und Aquajogging bitte die Höhe der Zusatzbeiträge mit dem Ausrichter klären.

 

 
 
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